Salfort s.r.o.
Diese Allgemeinen Bedingungen für Luftfrachttransport und Lieferung („Bedingungen“) stellen einen rechtsverbindlichen Rahmen dar, der die Organisation, Durchführung und Ausführung von Luftfrachttransporten und damit verbundenen Dienstleistungen regelt, die von Salfort s.r.o. („Spediteur“) erbracht werden.
Diese Bedingungen wurden als maßgebliche englische Originalfassung erstellt, die gegenüber jeder Übersetzung Vorrang hat, und entsprechen der internationalen Luftfrachtpraxis, einschließlich der Standards der IATA und FIATA, des Montrealer Übereinkommens, der anwendbaren EU-Vorschriften sowie der Beförderungsbedingungen der Luftfrachtführer (einschließlich gegebenenfalls Lufthansa Cargo).
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1. Luftfrachtführer bezeichnet jede Fluggesellschaft, Airline oder sonstige Einheit, die die Beförderung der Waren auf dem Luftweg durchführt und den Luftfrachtbrief ausstellt, unabhängig davon, ob sie als vertraglicher oder tatsächlicher Luftfrachtführer handelt.
1.2. Spediteur bezeichnet Salfort s.r.o., handelnd im eigenen Namen und/oder als Vertreter des Kunden bei der Organisation von Luftfrachttransporten und damit verbundenen Dienstleistungen.
1.3. Kunde bezeichnet den Versender, Empfänger, Zahler oder jede andere natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen beim Spediteur bestellt und/oder in deren Namen der Beförderungsvertrag abgeschlossen wird.
1.4. Waren bezeichnet sämtliche Fracht, Güter, Handelswaren oder sonstige Gegenstände, die zur Luftbeförderung angenommen werden.
1.5. Kosten bezeichnet sämtliche im Zusammenhang mit der Beförderung und Behandlung der Waren zahlbaren Beträge, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Frachtraten, Zuschläge, Zölle, Steuern, Flughafengebühren, Lagergebühren, Umschlagsgebühren, Auslagen, Verwaltungskosten sowie sonstige entstandene Aufwendungen.
1.6. Luftfrachtbrief (AWB) bezeichnet das Beförderungsdokument, das den Luftbeförderungsvertrag einschließlich seiner Bedingungen nachweist, unabhängig davon, ob es in Papierform oder elektronisch ausgestellt wird.
1.7. IATA-/FIATA-Regeln und Standards bezeichnet die international anerkannten Regeln, Resolutionen, empfohlenen Praktiken und Standardgeschäftsbedingungen der International Air Transport Association (IATA) und der International Federation of Freight Forwarders Associations (FIATA).
2. GELTUNGSBEREICH
2.1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche vom Spediteur erbrachten Luftfrachttransporte und damit verbundenen Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2. Die Beförderungsbedingungen des Luftfrachtführers, einschließlich gegebenenfalls Lufthansa Cargo, gelten für die tatsächliche Beförderung der Waren und haben Vorrang in Fragen der Haftung des Luftfrachtführers.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
3.1. Ein Vertrag gilt mit schriftlicher Annahme einer Buchung durch den Spediteur als abgeschlossen.
3.2. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Angaben zu den Waren und haftet für alle Folgen, die aus Falschangaben oder Unterlassungen entstehen.
4. VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG
4.1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Waren ordnungsgemäß für Luftbeförderung, Umschlag und Lagerung verpackt und gekennzeichnet sind.
4.2. Der Spediteur haftet nicht für Verlust oder Schäden infolge unzureichender Verpackung, inhärenter Mängel oder der Beschaffenheit der Waren.
5. TARIFE, ZAHLUNG UND VORAUSZAHLUNGEN
5.1. Tarife und Kosten werden gemäß den jeweils geltenden Tarifen des Spediteurs festgelegt und vor Annahme der Waren bestätigt.
5.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfassen die Tarife keine Zölle, Steuern, Flughafen-, Lager- oder Drittgebühren.
5.3. Der Spediteur behält sich das Recht vor, vor Annahme oder Freigabe der Waren Vorauszahlungen und/oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, insbesondere bei Hochrisikodestinationen, hochwertigen oder besonderen Sendungen oder wenn dies vom Luftfrachtführer oder Handling-Agenten verlangt wird.
6. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT UND PFANDRECHT
6.1. Der Spediteur, der Luftfrachtführer und/oder deren beauftragte Vertreter haben ein vertragliches und gesetzliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an den Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Kosten.
6.2. Dieses Recht gilt unabhängig von der Identität des Zahlers und ist gegenüber den Waren durchsetzbar, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Spediteurs befinden.
6.3. Im Falle länger andauernder Nichtzahlung kann der Spediteur die Waren lagern, zurücksenden, aufgeben oder rechtmäßig verkaufen und die Erlöse auf offene Beträge, Kosten und Zinsen anrechnen.
7. LAGERUNG UND UMSCHLAG
7.1. Kostenfreie Lagerfristen werden vom jeweiligen Flughafen oder Handling-Agenten festgelegt.
7.2. Sämtliche Lager- und Umschlagskosten nach Ablauf der Freilagerzeit gehen zulasten des Kunden.
7.3. Der Spediteur haftet nicht für Verschlechterungen infolge von Verzögerungen, die durch den Kunden oder Empfänger verursacht werden.
8. LIEFERUNG UND ZOLLFORMALITÄTEN
8.1. Die Lieferung gilt mit Freigabe der Waren am Bestimmungsort nach Begleichung sämtlicher Kosten als abgeschlossen.
8.2. Der Kunde bleibt für sämtliche Zölle, Steuern und Kosten haftbar; eine Zahlungsverweigerung des Empfängers entbindet den Kunden nicht von seiner Haftung.
9. TRANSPORTZEIT UND VERZÖGERUNGEN
9.1. Transportzeiten dienen ausschließlich der Orientierung und sind nicht garantiert.
9.2. Für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Flughafenüberlastung oder Nichterfüllung durch den Empfänger besteht keine Haftung.
10. HAFTUNG
10.1. Die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung richtet sich nach dem Montrealer Übereinkommen und den Beförderungsbedingungen des Luftfrachtführers.
10.2. Der Spediteur haftet im gesetzlich zulässigen Höchstmaß nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder rein wirtschaftliche Verluste.
11. REKLAMATIONEN
11.1. Reklamationen sind schriftlich innerhalb der geltenden Fristen einzureichen und mit relevanten Unterlagen zu belegen.
11.2. Die Nichteinhaltung der geltenden Reklamationsverfahren und Fristen kann zur Zurückweisung der Reklamation führen.
12. EINHALTUNG DER IATA-/FIATA-STANDARDS
12.1. Der Spediteur arbeitet gemäß den Standards der IATA und FIATA, einschließlich der geltenden Abrechnungs- und Dokumentationspraktiken.
13. BUSINESS-TO-BUSINESS-KLAUSEL (KEIN VERBRAUCHERGESCHÄFT)
13.1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen (B2B). Der Kunde bestätigt, dass er im Rahmen seiner gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt und nicht als Verbraucher.
13.2. Gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf solche nach EU- oder nationalem Verbraucherrecht, finden auf die unter diesen Bedingungen erbrachten Dienstleistungen keine Anwendung.
13.3. Der Kunde erkennt an, dass die hierin festgelegte Risikoverteilung, Haftungsbeschränkungen, Pfandrechte und Zahlungsverpflichtungen der üblichen Geschäftspraxis im internationalen Luftfrachtspeditionswesen entsprechen.
14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
14.1. Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik gemäß der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I).
14.2. Sämtliche Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Tschechischen Republik, unbeschadet zwingender internationaler Übereinkommen.
15. MASSGEBLICHE SPRACHE
15.1. Diese englische Fassung der Bedingungen ist im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen gegenüber jeder Übersetzung maßgeblich.
16. ANNAHME DER BEDINGUNGEN
16.1. Durch Übermittlung einer Buchungsanfrage, Übergabe von Waren zur Beförderung oder anderweitige Beauftragung des Spediteurs mit der Erbringung von Dienstleistungen bestätigt der Kunde ausdrücklich die Annahme dieser Bedingungen einschließlich aller Anhänge, unabhängig davon, ob ein gesonderter Vertrag unterzeichnet wurde.
16.2. Diese Bedingungen gelten als Bestandteil sämtlicher Angebote, Bestätigungen, Luftfrachtbriefe und sonstiger Beförderungsdokumente, die vom oder im Namen des Spediteurs ausgestellt werden.
ANHANG A – HOCHRISIKODESTINATIONEN UND RICHTLINIE FÜR VORAUSZAHLUNGEN
A.1. Der Spediteur behält sich das Recht vor, bestimmte Destinationen, Routen oder Sendungen auf Grundlage unter anderem von Länderrisikobewertungen, bisherigem Zahlungsverhalten, politischer, wirtschaftlicher oder regulatorischer Instabilität sowie Anforderungen des Luftfrachtführers, Flughafens oder Handling-Agenten als Hochrisikofälle einzustufen.
A.2. Für Hochrisikodestinationen kann der Spediteur verlangen: vollständige Vorauszahlung sämtlicher Kosten; zusätzliche Sicherheitsleistungen; Bankgarantien oder sonstige finanzielle Sicherheiten.
A.3. Wird eine solche Vorauszahlung oder Sicherheit nicht geleistet, ist der Spediteur berechtigt, die Leistung ohne Haftung auszusetzen, abzulehnen oder zu beenden.
ANHANG B – GEFAHRGUT UND SPEZIALFRACHT
B.1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Gefahrgüter strikt gemäß den IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) zu deklarieren.
B.2. Spezialfracht (einschließlich temperaturgeführter Sendungen, Wertsendungen, lebender Tiere oder übergroßer Fracht) wird ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung angenommen.
B.3. Der Kunde stellt den Spediteur von sämtlichen Verlusten, Strafen oder Schäden frei, die aus unrichtigen oder unvollständigen Deklarationen entstehen.
ANHANG C – LAGERUNG, AUFGABE UND ENTSORGUNG VON WAREN
C.1. Werden die Waren nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ankunft abgeholt oder bezahlt (oder innerhalb einer kürzeren Frist gemäß Flughafen- oder Luftfrachtführerregelungen), kann der Spediteur die Waren als aufgegeben behandeln.
C.2. Im Falle der Aufgabe kann der Spediteur ohne weitere Mitteilung die Lagerung auf Kosten des Kunden fortsetzen, die Waren zurücksenden oder die Waren rechtmäßig verkaufen oder entsorgen.
C.3. Verkaufserlöse können auf offene Kosten, Lagergebühren, Verwaltungskosten und Zinsen angerechnet werden, unbeschadet des Rechts des Spediteurs, einen verbleibenden Saldo einzufordern.